Haustiere in Mietwohnung - Das musst du beachten

Neuestes Update: 17.Jun 2022

Ganz egal ob Hund, Katze oder ein anderes Haustier, wenn du in einer Mietwohnung wohnst, musst du so einiges bei der Haltung beachten. Sonst kann es schnell ein Problem mit dem Vermieter geben, wenn zum Beispiel die Wohnung beschädigt wird oder deine Nachbarn gestört werden.

Wir erklären dir in diesem Artikel, welche Regeln du beim Halten eines Haustieres beachten musst und in welchen Fällen der Vermieter der Haltung zustimmen muss. Dann klappt es auch ganz sicher mit der artgerechten Haltung in deiner Wohnung.

Welche Haustiere darf man halten?

In der Regel darf man alle Tiere halten, die als Haustiere definiert sind. Als Haustiere gelten meistens solche Tiere, die man in einer Zoo- oder Tierhandlung kaufen kann. Das umfasst viele der Kleintiere (Maus, Hamster, Kaninchen), aber auch größere Tiere wie Hunde, Katzen, Hausschweine oder sogar Schlangen. Ein entscheidender Faktor ist hierbei meistens, dass es sich um ungefährliche Tiere handeln muss.

Während der Vermieter bei Kleintierhaltung weder zustimmen braucht noch die Haltung verbieten kann, sieht das bei größeren Tieren anders aus. Hier kann er durchaus ein Verbot aussprechen, wenn er einen triftigen Grund dafür hat. Das kann zum Beispiel eine mögliche Lärmbelästigung oder die Allergie eines Nachbarn sein, der durch die Tierhaltung negativ beeinflusst werden könnte.

Ausnahme beim gefährlichen Hund (Listenhund)

Man hat jedoch kein grundsätzliches Recht aufs Halten eines gefährlichen Tieres oder einer Hunderasse, die als eher gefährlich gilt. Diese Rassen sind auch als Listenhunde bekannt, wie es zum Beispiel beim Pittbull-Terrier der Fall ist. Solche Tiere sind je nach Bundesland teilweise verboten oder mindestens anmeldepflichtig. Hier braucht es in jedem Fall auch die Zustimmung des Vermieters, da es sonst Probleme geben kann.

Ausnahme bei Wild- und Nutztieren

Als Halter von Wild- oder Nutztieren braucht man so gut wie immer eine extra Genehmigung, zunächst vom Amt und dann auch vom Vermieter, bevor eine Unterbringung in Mietwohnungen überhaupt in Frage kommt. Deswegen bilden Sie die absoluten Ausnahmefälle und man sollte sich zuvor gut informieren, bevor man über eine Anschaffung nachdenkt.

Hundehaltung in der Mietwohnung

Wie zuvor kurz erwähnt, hat man als Mieter zunächst erst mal das Recht, einen Hund in der Mietwohnung zu haben. Hier darf der Vermieter kein generelles Verbot aussprechen, aber er kann die Haltung aufgrund eines triftigen Grunds verbieten. Bei Hunden besteht meistens die Sorge, dass durch das laute Bellen die Nachbarn gestört werden könnten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der verfügbare Platz bzw. die Größe der Mietwohnung. Für einen besonders großen Hund ist eine kleine Mietwohnung nicht immer geeignet, der Vermieter kann also argumentieren, dies sei nicht artgerecht. Ist der Hund hingegen besonders klein, braucht es vielleicht ähnlich wie bei Kleintieren sogar überhaupt keiner Zustimmung.

Ein pauschales Hundeverbot ist ungültig, selbst wenn es im Mietvertrag steht. Wenn man als Mieter einen Hund haben möchte, dann muss der Vermieter immer angeben, weshalb das nicht geht. Deswegen findet man im Mietvertrag auch oft Klauseln, die die Zustimmung des Vermieters erwähnen. Das ist erlaubt, befreit den Vermieter aber nicht davon, einen oder mehrere Gründe zu nennen, weshalb man keinen Hund haben darf.

Umziehen mit Hund oft schwierig

Viele Vermieter fragen schon bei der Wohnungsbesichtigung danach, ob man einen Hund oder ein anderes Haustier hat. Besonders in beliebten Metropolen sind Wohnungen sehr gefragt und Tierhaltung bei Vermietern nur ungern gesehen. Man möchte sich den Ärger mit Mietern und mögliche Schäden durch das Tier ersparen, sortiert also Besitzer von Haustieren direkt aus.

Hundebesitzer können sicherlich ein Lied davon singen, wenn die erste Frage des Vermieters sich auf den liebsten Vierbeiner bezieht. Mietverträge, die eine Erlaubnis des Vermieters voraussetzen, erschweren die Suche nach einer passenden Wohnung noch im letzten Schritt. Von falschen Angaben, um die Wohnung zu bekommen, raten wir ab. Das kann laut Mietrecht schwere Folgen haben, die sogar bis zur Kündigung führen können.

Unsere Tipps: viele Portale zum Suchen einer Wohnung erlauben es, nach Haustierhaltung bzw. Hundehaltung zu filtern. Dann gibt es als Mieter beim Unterschreiben vom Mietvertrag auch keine bösen Überraschungen, und der Vermieter weiß von vornherein, dass ein Hund ins Haus kommt. Wer weiß, vielleicht hat er ja sogar selber einen Hund und steht der Haustierhaltung gar nicht negativ gegenüber.

Darf der Vermieter Katzen verbieten?

Ähnlich wie bei Hunden darf man als Mieter auch zunächst erst mal eine Katze in der Wohnung haben. Ein pauschales Haustierverbot von Katzen gilt nicht, selbst wenn es explizit im Mietvertrag steht. Es kann aber auch wie im Falle eines Hundes eine Klausel geben, die besagt, dass der Vermieter der Haltung zustimmen muss. Dann musst du diese vorher einholen.

Ein mögliches Verbot von Katzen ist erst mal schwieriger als bei Hunden, da diese nicht so viel Lärm verursachen und nicht so groß sind wie Hunde. Da aber viele Menschen allergisch auf Katzenhaare reagieren, sollte man zuvor klären, ob der Nachbar kein Problem damit hat. Sonst kann das ein sehr triftiger Grund sein, weshalb der Vermieter die Katze verbieten kann.

Was genau gilt bei Kleintieren?

Während es bei Hunden und Katzen im Vertrag oft eine Klausel gibt, die besagt, dass der Vermieter zustimmen muss, gilt das bei Kleintieren erst mal nicht. Hier kann der Mieter ganz ohne Erlaubnis ein Tier Zuhause halten, ohne den Vermieter darüber informieren zu müssen. Man muss aber auch in diesem Fall etwas beachten: Es gibt wieder Ausnahmen.

So kommt es regelmäßig vor, dass Gerichte in bestimmten Fällen dem Verbot eines Tieres stattgeben, obwohl es ein Kleintier ist. Frettchen können beispielsweise stark riechen und viel Dreck machen. Manche Vogelarten wie Sittichen und Papageien können sehr laut sein, dass wiederum die Nachbarn stören kann. Also sollte man hier auch immer auf die Frage achten: Stört mein Haustier womöglich die anderen Hausbewohner oder nicht?

Bei exotischen Tieren gilt Vorsicht

Bei exotischen Tieren muss man nicht nur auf den Mietvertrag zur Wohnung achten, sondern auch auf gesetzliche Vorschriften. Oft gibt es eine Halteerlaubnis, die man vom örtlichen Amt holen muss, bevor man überhaupt ein solches Tier kaufen und halten darf. Dazu gehören viele Reptilien, Gift- oder Würgeschlangen und Vogelspinnen, die als gefährlich gelten.

Bei ungefährlichen Schlangen wie zum Beispiel einer Kornnatter, braucht man hingegen keinerlei Erlaubnis. Hier kann der Vermieter auch nur unter Angabe triftiger Gründe das Tier verbieten. Man hat als Mieter in der Regel also erst mal das Recht, eine ungefährliche Schlange zu haben, wenn man die Verantwortung dafür übernehmen möchte.

Fazit: Haustier- und Hundehaltung geht auch in der Mietwohnung

Das Mietrecht und der eigene Mietvertrag können oft kompliziert und verwirrend sein. Oft findet man Klauseln, die zum Beispiel eine Hundehaltung pauschal verbieten. Doch diese sind im Normalfall fast immer unwirksam, da sie den Mieter benachteiligen.

Wenn du ein Haustier haben möchtest, ob Hund oder Katze, dann empfehlen wir dir, es direkt mit deinem Vermieter zu besprechen. Damit holt man sich dann auch ganz sicher keine Probleme ins Haus.

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