Mieterselbstauskunft: Kostenlose Vorlage & Tipps 2023

Neuestes Update: 14.Jul 2023

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Mieterselbstauskunft: Kostenlose Vorlage & Tipps

Aufgrund der angespannten Wohnungssituation bestehen die meisten Vermieter heutzutage auf eine ausführliche Mieterselbstauskunft. Damit möchten sie nämlich ihr Risiko minimieren und einen möglichst solventen sowie zuverlässigen Mieter finden. Viele Menschen wissen jedoch nicht, welche Rechte sie bei der Auskunft haben und wie diese am besten auszufüllen ist. Denn es gibt auch hier einen gewissen Spielraum, um sich einen Vorteil verschaffen zu können.

Dieser Artikel geht auf alle wichtigen Punkte ein, die Sie bei Ihrer Mieterselbstauskunft beachten müssen. Dadurch vermeiden Sie sowohl als Mieter als auch als Vermieter unangenehme Missverständnisse und schaffen von Anfang an die beste Ausgangsgrundlage.

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Die Mieterselbstauskunft umfasst zahlreiche wichtige Informationen zum potenziellen Mieter einer Wohnung. Prinzipiell basiert sie zwar auf einem freiwilligen Entgegenkommen eines interessierten Mieters, doch heutzutage findet man kaum noch Wohnungen in begehrter Lage, ohne dabei eine Selbstauskunft bereitstellen zu müssen. Denn Vermieter nutzen die Auskunft, um vorab wichtige und relevante Informationen zur Nutzung und zur Solvenz eines Mieters in Erfahrung zu bringen. Hierfür sind vor allem der Beruf, das Einkommen und der Familienstand von besonderem Interesse.

Aufgrund des starken Mieterschutzes in Deutschland ist es nach nämlich einer Vermietung unglaublich schwierig, selbst bei einer Zahlungsunfähigkeit einen Mieter aus dem eigenen Wohneigentum herauszubekommen. Deswegen möchten Vermieter heutzutage mit einer Mieterselbstauskunft auf Nummer sicher gehen. Oft wird die Auskunft in Papierform während einer Besichtigung ausgehändigt, Sie können aber natürlich auch eine Vorlage vorab ausdrucken, ausfüllen und mitbringen.

Welche Fragen dürfen Vermieter bei der Mieterselbstauskunft stellen?

Es gibt sowohl berechtigte Fragen als auch Grenzen, die ein Vermieter bei der Auskunft nicht überschreiten darf. Es mag sich zwar um freiwillige Angaben des Mieterinteressenten handeln, doch das ist keine Einladung, um im Privatleben anderer Menschen zu stöbern. Prinzipiell müssen sich die Fragen also nach einem berechtigen Interesse des Vermieters richten.

Diese Fragen darf ein Vermieter stellen

Ein Vermieter ist in der Regel daran interessiert, einen zahlungsfähigen, freundlichen und zuverlässigen Mieter zu finden. Deswegen beschränken sich die meisten erlaubten Fragen darauf, wer in die Wohnung einzieht und welche finanziellen Sicherheiten ein potenzieller Mieter vorweisen kann. 

Zu den typischen Fragen einer Mieterselbstauskunft gehören unter anderem:

  • Haushalt: Wie viele Personen werden in die Wohnung einziehen?

  • Familienstand: Ist der potenzielle Mieter ledig, verheiratet oder geschieden?

  • Beruf: Welches Arbeitsverhältnis liegt vor und wer ist der Arbeitgeber?

  • Einkommen: Wie hoch ist das monatliche Nettoeinkommen?

  • Haustiere: Gehören größere Tiere wie Hunde zum Haushalt?

Darüber hinaus darf der Vermieter auch noch weitere Informationen zur finanziellen Lage des Kandidaten erfragen. Dazu gehört beispielsweise, ob das Sozialamt die Mietkosten tragen wird oder ob der potenzielle Mieter verschuldet ist. Denn solche Informationen können ebenfalls einen Aufschluss darüber geben, mit welchem Risiko eine Vermietung einhergeht.

Diese Fragen darf der Vermieter auf keinen Fall stellen

Manche Vermieter kennen jedoch nicht die legalen Grenzen und fügen nicht selten einer bestehenden Vorlage ihre eigenen Fragen hinzu. Es gibt jedoch klare Einschränkungen durch den Gesetzgeber, die genau das unterbinden sollen. Dadurch soll eine mögliche Diskriminierung verhindert werden.

Diese Fragen sind bei der Auskunft nicht zulässig:

  • Fragen zur Familienplanung oder möglichen Kinderwünschen.

  • Welche Nationalität, Ethnie oder Religion ein potenzieller Mieter hat.

  • Ob Vorstrafen vorliegen oder ein laufendes Verfahren besteht.

  • Fragen zu Mitgliedschaft in Vereinen, Parteien oder Gewerkschaften.

  • Welche sexuelle Orientierung ein Kandidat hat.

Es gibt aber noch viele weitere persönliche Angaben, die ein Vermieter nicht erfragen darf. Vorliegende Krankheiten und Behinderung dürfen bei einer Vermietung keine Rolle spielen, ebenso sind Fragen zur Person des vorherigen Vermieters, Hobbys oder einer vorliegenden Rechtsschutzversicherung nicht zulässig. Es kann also durchaus sinnvoll sein, als Mieter seine eigene Mieterselbstauskunft mitzubringen.

Darf man als Mieter bei der Selbstauskunft lügen?

Unter bestimmten Umständen dürfen Sie sogar bewusst bei Ihrer Selbstauskunft lügen, nämlich immer dann, wenn der Vermieter eine unzulässige Frage stellt (siehe oben). Zwar kann schon das Stellen der Frage rechtliche Konsequenzen für den Vermieter haben, doch ein potenzieller Mieter ist zunächst einmal an einer Wohnung interessiert. Die wenigsten Mieter möchten ihr Mietverhältnis mit einem Rechtsstreit beginnen, deswegen erlaubt der deutsche Staat in solchen Fällen eine bewusste Falschaussage.

Der Hintergrund ist dabei ganz einfach: Wenn Sie die unzulässige Frage nicht ausfüllen, erhalten Sie meistens nicht die Wohnung – Legalität hilft Ihnen dann kurzfristig kaum weiter. Sie dürfen also bei der entsprechenden Frage lügen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Auch wenn der Vermieter im Nachhinein herausbekommt, dass es sich um eine Falschangabe handelte, kann er daraus keinen rechtlichen Vorteil ziehen. Das gilt natürlich nicht bei zulässigen Fragen. Da sollten Sie auf keinen Fall lügen, sonst kann das sogar nach Abschluss des Mietvertrags weitreichende Konsequenzen haben.

Beispiel: Ein Vermieter fragt bei der Mieterselbstauskunft nach der Nationalität und dem VISA-Status aller Interessenten, um Klarheit beim Aufenthaltsstatus zu haben. Der zukünftige Mieter aus Brasilien gibt deswegen an, aus Portugal zu stammen und kein VISA zu benötigen. Später findet der Vermieter diesen Umstand heraus und möchte aufgrund der Falschaussage außerordentlich kündigen. Da die Frage nach der Nationalität jedoch unzulässig war, hat der Mieter aus Brasilien keine Konsequenzen zu befürchten.

Checkliste für die Mieterselbstauskunft

Insbesondere Vermieter sollten die folgende Checkliste beachten, um bei der Erstellung Ihrer Mieterselbstauskunft keine Fehler zu machen. Es gibt zwar viele vorhandene Vorlagen im Internet, doch selbst diese sind nicht immer ganz richtig.

Achten Sie deswegen auf die folgenden Punkte:

  • Gibt es alle notwendigen Angaben zur Person?

  • Sind alle weiteren Fragen zulässig bzw. rechtlich erlaubt?

  • Benötigen Sie auch wirklich alle Informationen, die abgefragt werden?

  • Ist eine zusätzlicher Finanznachweis des Mieters notwendig?

  • Kann die Selbstauskunft vor Ort ausgefüllt werden?

Denken Sie auch immer daran, dass die Mieterselbstauskunft zielführend sein muss. Eine gute Auskunft enthält nur so viele erlaubte Fragen, wie zur Suche eines zuverlässigen Mieters unbedingt notwendig sind. Damit schützen sich Vermieter auch selbst vor rechtlichen Konsequenzen.

Kritikpunkte an der Mietzahlungsbestätigung

Vielen Vermietern reichen Gehaltsnachweise und SCHUFA-Auskunft nicht mehr aus, sie verlangen zusätzlich noch eine Mietzahlungsbestätigung. Schließlich können Mieter trotz ausreichendem Einkommen und Schuldenfreiheit dennoch die Mietzahlungen womöglich verweigert haben. Dafür könnte es letztlich zahlreiche private Gründe geben, die aus den beiden erstgenannten Dokumenten nicht unbedingt ersichtlich werden.

Eine Mietzahlungsbestätigung enthält hingegen Informationen, dass die Mietzahlungen auch tatsächlich geleistet wurden. Denn der ehemalige Vermieter bzw. die Hausverwaltung bestätigt mit diesem unterschriebenen Dokument, dass der Mieter seine Miete samt Nebenkosten stets fristgerecht und in voller Höhe beglichen hat. Sonst kann es auch transparente Angaben zu Mietrückständen und Rückzahlungsvereinbarungen geben, die bei Zahlungsverzug zumindest etwas Vertrauen schaffen können.

Es gibt aber auch viele berechtigte Kritikpunkte an der Mietzahlungsbestätigung. So kann ein ehemaliger Vermieter die Bestätigung verweigern, weil der Mieter beispielsweise eine berechtigte Mietminderung vollzogen oder eine überhöhte Nebenkostenabrechnung angemahnt hat. Vermieter haben auf diese Weise eine Handhabe über die Zukunft eines Mieters, auch wenn dieser völlig rechtskonform gehandelt hat. In diesem Fall hat der Mieter jedoch das Recht, sich eine Quittung zur gezahlten Miete ausstellen zu lassen.

Nachteile für den Vermieter

Die Mieterselbstauskunft kann für den Vermieter mit Nachteilen verbunden sein, denn es gibt zahlreiche Punkte, die man dabei falsch machen kann. Achten Sie vor allem darauf, unzulässige und unnötige Fragen von Anfang an zu vermeiden. Denn im Ausnahmefall kann ein Mieter sogar klagen, wenn unzulässige Informationen abgefragt wurden. Einige Vorlagen im Internet enthalten dabei bereits zweifelhafte Angaben – Informieren Sie sich also gründlich zu dem Thema und lassen Sie im Zweifel einen Rechtsexperten drüberschauen!

Nachteile für den Mieter

Nachteile für den Mieter ergeben sich vor allem aus unvollständigen und ungenauen Angaben. Zudem müssen Sie darauf achten, alle Informationen zur Hand haben und berechtigte Fragen wahrheitsgemäß auszufüllen. Oft kann es dabei zu Missverständnissen kommen, schließlich weiß man nicht auf Anhieb, welche Fragen erlaubt sind und welche nicht. Sind Sie sich jedoch sicher, dass eine Frage unzulässig ist, dann dürfen Sie auch bewusst falsch darauf antworten, um eine mögliche Benachteiligung zu verhindern.

Tipps für das Ausfüllen der Mieterselbstauskunft

Heutzutage wird kaum noch eine Wohnung ohne Mieterselbstauskunft vergeben, Sie müssen sich also als Mieter praktisch immer darauf vorbereiten. Nutzen Sie dazu vorab eine Vorlage aus dem Internet, die Sie sogar zur Wohnungsbesichtigung ausgefüllt mitbringen können. Sollte der Vermieter dann auf seine eigene Vorlage bestehen, haben Sie zumindest alle Informationen direkt zur Hand.

Halten Sie sich auch an diese praktischen Tipps:

  • Bringen Sie zur Wohnungsbesichtigung eine bereits ausgefüllte Auskunft mit, die Sie bei Interesse direkt nach der Besichtigung an den Vermieter oder Makler übergeben können.

  • Seien Sie beim Ausfüllen und Beantworten aller berechtigten Fragen stets offen und ehrlich. Falschangaben können im schlimmsten Fall sogar zur späteren Kündigung führen.

  • Fügen Sie im besten Fall gleich noch Einkommensnachweise und eine SCHUFA-Auskunft hinzu, weil das direkt im ersten Schritt Ihre Chancen erhöhen kann.

  • Antworten Sie auch auf unberechtigte Fragen, bei Bedarf sogar mit einer unwahren Aussage. Ihnen drohen dann keinerlei rechtliche Konsequenzen.

  • Achten Sie zuletzt auch auf eine leserliche Handschrift oder füllen Sie die Vorlage am besten am Computer aus, damit es keine Missverständnisse gibt.

Fazit

Wer heute nach einer neuen Mietwohnung sucht, muss sich auch mit dem Thema Mieterselbstauskunft beschäftigen. Denn Vermieter verlangen heutzutage praktisch immer diese freiwillige Auskunft, die damit eigentlich schon zur Pflicht geworden ist. Sie enthält für den Vermieter viele nützliche Informationen zum Haushalt und Einkommen, um das Risiko besser einschätzen zu können.

Als Mieter sollten Sie alle zulässigen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen. Eine fehlende Antwort gibt dem Vermieter nämlich kein gutes Signal. Sie schaffen dadurch von Anfang an ein optimales Vertrauensverhältnis, von dem sowohl Mieter als auch Vermieter später profitieren können.

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